Bestattungsratgeber

Todesfall in Wien? Wir informieren Sie über alle Schritte

Beim Verlust eines geliebten Menschen ist eine professionelle Unterstützung sehr wertvoll. Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich so früh wie möglich an ein erfahrenes Bestattungsunternehmen. Wir stehen Ihnen zur Seite, beraten Sie über alle notwendigen Schritte und veranlassen diese für Sie – egal ob der Todesfall zu Hause, in einem Pflegeheim oder Krankenhaus oder auch während einer Reise im Ausland (Internationale Überführung) eingetreten ist. Dazu unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Organisation einer Bestattung in und um Wien.

Checkliste: Was tun bei einem Todesfall?

Diese Abmeldungen führt das Standesamt durch:

  • Österreichische Meldebehörde (Zentrales Melderegister – ZMR)
  • Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (gesetzliche Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung)
  • Staatsbürgerschaftsstelle (bei österreichischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen) bzw. konsularische Vertretungsbehörde in Österreich
  • Führerscheinregister
  • Zentrales Personenstandsregister

Diese Um- und Abmeldungen müssen die Hinterbliebenen durchführen:

  • Mietverträge
  • Bankkonten, Dauer- oder Einziehungsaufträge
  • Versicherungsverträge (Ansprüche prüfen!)
  • Gas- und Stromverträge sowie z.B. Fernwärme
  • Post sowie Mobilfunkanbieter
  • KFZ-Zulassung
  • Rundfunk- und Fernsehbewilligungen, Kabel-TV und Streamingdienste
  • Zeitungs- und Zeitschriften-Abos
  • Kirchenbeitrag

Mitgliedschaften bei Gewerkschaften, Vereinen und sonstigen Organisationen etc.

Neben den Angehörigen, Verwandten bzw. engsten Freunden auch

  • der Arbeitgeber bzw. die Pensionsstelle
  • Banken
  • Versicherungen

(Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

Bei Weitergabe von Unternehmen wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde (unter www.help.gv.at).

  • Prüfen Sie eventuelle Sterbegeld- und Pflegegeldansprüche
  • Ändern bzw. löschen Sie Daueraufträge und Einziehungsaufträge
  • Eventuell ist auch ein neues Girokonto für Hinterbliebene zu eröffnen
  • Geben Sie Bankomat- und Kreditkarten an das Geldinstitut zurück (bzw. vernichten Sie diese)
  • Informieren Sie Versicherungen bzw. prüfen Sie Ansprüche daraus.
    Folgende Dokumente werden zur Behebung von Versicherungssummen benötigt:
    • Sterbeurkunde
    • Versicherungspolizze
    • Bestätigung über die letzte Prämienzahlung
    • Lichtbildausweis des Antragstellers

Finanzielle Ansprüche von Hinterbliebenen

Hinterbliebene erhalten unter gewissen Voraussetzungen Kostenzuschüsse von verschiedenen Stellen (Krankenkassen, Gewerkschaften etc.). Prüfen Sie zudem, ob weitere Sterbegeldansprüche aufgrund der Mitgliedschaft zu Verbänden und Vereinen bestehen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Bundessozialamt (Telefon: +43 (0)1 588 31).

Beim Versicherungsträger, bei dem der/die Verstorbene in den letzten 15 Jahren versichert war, können Sie eine Witwen-, Witwer- und Waisenpension beantragen.

Verlassenschaftsverfahren

Tritt ein Sterbefall ein, benachrichtigt das zuständige Standesamt das Verlassenschaftsgericht. In der Folge wird automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet und die Angehörigen werden vom zuständigen Notar verständigt. De Hinterbliebenen müssen also nicht von sich aus Kontakt aufnehmen, können aber natürlich einen Notar Ihres Vertrauens mit dem Nachlassverfahren beauftragen.

Beim Notar erfolgt die Todesfallaufnahme, bei der die Schritte des Verlassenschaftsverfahrens besprochen werden. Dort geben Sie als Angehöriger (bzw. Ihre Vertretung) die wichtigsten Daten über den Erblasser und sein Vermögen zu Protokoll. Nehmen Sie dazu dessen Personaldokumente mit.

Dokumente für die Abhandlung der Verlassenschaft
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

  • Staatsbürgerschaftsnachweis des/der Verstorbenen
  • Meldenachweis des/der Verstorbenen
  • Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdaten der nächsten Verwandten
  • Standesdokumente wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurkunde
  • Letztwillige Verfügungen, Testamente
  • Vormundschaftsdekrete
  • Letzte Pensionsabschnitte des/der Verstorbenen
  • Kurze Aufstellung und Belege zum Nachlass
  • Aufstellung und Belege zu Schulden bzw. Auslagen aufgrund der letzten Krankheit, des Todesfalls sowie der Bestattung

Der Notar übernimmt eventuell vorhandene Testamente. Danach werden die vermuteten Erben vom Abhandlungsgericht zur Erbantrittserklärung aufgefordert. Diese entscheiden, ob sie den Nachlass übernehmen wollen und müssen, falls sie den Nachlass antreten möchten, beweisen, dass ihnen das Erbe zusteht.

Steuerliche Behandlung von Bestattungsaufträgen

Wenn Sie eine Bestattung beauftragen, so können Sie die bezahlten Begräbniskosten (bzw. sonstigen Bestattungskosten) in Nachhinein bei Ihrem Notar im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens einbringen. Sofern kein ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist, können Sie Kosten (bis zu einem gewissen Ausmaß) als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.

Wieviel kann eine Bestattung kosten?

Preise für verschiedene Arten der Bestattung in Wien finden Sie hier.

Informieren Sie sich am besten im Vorfeld über alle Details. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos: